Praxis Friedrich Lutz
Ihre Hausarztpraxis am Nennhauser Damm 100, 13591 Berlin, Staaken

Diese Seite wird nie enden*.

Liebe elektronisch "datenvergearbeitende" Mitleidende,

7. Dezember 2023

E- Rezept ab Januar 2024 verpflichtend!

https://www.cgm.com/deu_de/plattformen/clickdoc/e-rezept-infoseite.html

Was für ein Schwachsinn. Kommentar folgt. 

9. Oktober 22

Anrufbeantworter Ki,
sinnvoll oder nicht? z.B.  https://www.aaron.ai oder https://arzt.telefonassistent.de
Mailen Sie mir Bitte ihre Meinung!
info@hastaaken.de oder über das Kontaktformular

Ab I/2024 werde ich alle vorgeschriebenen Ti-Dienste implementiert haben.

Den Rest des Textes habe ich heute, 10.10.23 herausgenommen, weil ser so, wie ich ihn geschrieben habe nicht zielfürend gewesen ist.

31. August 22

eRp:
lesen sie: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/versicherte
und dann:
Bitte schreiben Sie eine Mail an Ihre Kasse und an  poststelle@bmg.bund.de , das normale Rezept beizubehalten.
Und nicht vergessen, ein Smartphone mit Simkarte (wie bei Herzinsuffizienz, da gibt es das gratis, allerdings ohne Handy) und 24/7 support, dazu anzufragen,

2. Juli 22

eAu ist da.
Ich musste mich ergeben.

Seit gestern ist mir bekannt, dass es auch einen analogen Weg gibt, die digitale eAu auszustellen! Die Kosten des das dazu notwendigen und teuren "dokumentenechten Papiers" tragen die Kassen, der ganze "KIM-Unfug" ist dazu nicht nötig. Hätte ich das mal vor drei Wochen gewusst.

Für Menschen, die nicht jeden gastrointestinalen Infekt mit Diarrhoe und Erbrechen ihrer "Kasse" mitteilen wollen, suche ich noch nach einer Lösung. Angeblich gibt es eine Verordnung, die vorschreibt, dass jede Befindlichkeitsstörung, die eine AU zur Folge hat,  der "Kasse" mitgeteilt werden muss! (Meine KV in Berlin hat mir diesbezüglich noch keine Antwort gegeben)

Das eRezept kommt wohl nächstes Jahr. Das wird ein Spaß!

Bitte beatragen Sie schon mal schriftlich ein Smartphone bei Ihrer "Kasse" mit Simkarte und Onlinesuppoert 24/7.

9. Mai 22

Bin jetzt, nach der Androhung einer Strafzahlung, über den ein oder anderen tausenden €, seitens meiner KV (diese muss das machen, da gesetzlich vorgeschrieben) "complett connected". Habe jetzt meiner KV mitgeteilt, dass ich "es" kann, wenn ich wollte, mithin dem Gesetz genüge getan zu haben.
( ca. 500€ Investition, ca. 400€ Installation, ca. 20€ pro Monat "Pflegekosten" für die Software. (Das zahlt zu ca. 75 unser solidaritätbasiertes Gesundheitssystem. Solidarität mit den "Ti-Firmen" und deren Lobbyisten.))
eAu, eRezept, ePA. Kann ich jetzt alles ;- ). Bei laufenden, immerhin zusätzlichen Kosten.
Habe aber wieder alles, vorerst, ausgeschaltet wegen: ein sagenhafter Aufwand!,
da ich/wir/Sie sonst zum Diener der "Ti" werden. Es muss aber umgekehrt sein!

Also:
Sie brauchen aktuell (noch) keine Pin, keine Applikationen, oder ein Smartphone.
Es bleibt alles fürderhin beim "Alten". 
siehe unten

3. Mai 22

eAU
Erst mal bleibt alles beim alten. die verpflichtende eAu kann ich seit heute ausstellen.  Disen "Service" habe ich aber sofort wieder abbestellt.
Warum?
1. Es gibt keine gestzliche Verpflichtung, so viel ich weis, eine AU sofort der Kasse zu melden. (!), Es gibt AU die, für den so gennaten, "Arbeitgeber" relevant sind, für GK nur statistisch. Eine AU ist etwas individuelles, für die der Arzt gegenüber den BG seinen Kopf hinhält. Nicht der GKV!
2. am Ende des Arbeitstages muss ich alle AU an die diversen Krankenkassen senden, mit deren (!) Serverern. Sind diese be- sorry, ver- hindert, warte ich so lange bis sie wieder "online" sind. Habe für eine eAu 4 Min gewartet, im Batch abendds möchte es kürzer sein.

Aber, ich bitte um Verzeihung, wenn der letzte Mensch den "Sprechraum" verlassen hat ist es Feierabend. Ich bin der Diener meiner Patieneten. nicht der, der Kassen oder meiner Berliner KV. Die TI muß während der Praxisöffung laufen. Nicht nach Ende der offiziellen Sprechzeit "administrative" Anforderungen zu bearbeiten und den korrekten Abschluß zu bestätigen .

 

2. Mai 22

Habe mir  ´ne neue eGK bestellt, mit der nachträglichen (!) Bitte an die Barmer um einen Pin. Der ist "eigentlich" per Gesetz Vorgeschrieben.
Er kam nicht mit meiner neuen eGK an. (immerhin funktioniert sie beim Einlesen)
Antort auf meine Rückfrage bei der BEK:

Sehr geehrter Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Wichtigste zuerst: einen PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten Sie nach der Verifizierung der neu zugesandten eGK.
Sie möchten zukünftig die eCare oder die eRezept-App nutzen? Dann ist ein besonderes Verifizierungsverfahren erforderlich. Die Identitätsprüfung wird dabei durch den Anbieter Nect digital über eine App durchgeführt.
Loggen Sie sich dazu in der eCare App ein. Alternativ können Sie sich direkt über www.barmer.de/digitale-verifizierung bei unserem Partner Nect identifizieren. Durch Nect stellt die BARMER sicher, dass die hohen Sicherheitsstandards eingehalten werden können.
Sie können Ihre Gesundheitskarte oder Ihr Benutzerkonto auch in einer BARMER Geschäftsstelle verifizieren lassen.
Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie einen PIN. Für jede neu ausgestellte elektronische Gesundheitskarte ist eine neue Verifizierung dieser Gesundheitskarte notwendig.
Ich freue mich, wenn Sie mir ein Feedback geben. Mir ist wichtig, dass Sie mit meiner Antwort zufrieden sind. Hier können Sie meinen E-Mail-Service bewerten.
Mit freundlichen Grüßen

Die BEK traut ihren eigenen Karten nicht? Selbst Banken sein seit Jahren anders drauf.

......

Einfach "Loggen". Ein A für ein O hieß es bei den Griechen. Kann man ein e für ein o machen?

PS
heute hat sich ein Mesch gemeldet: Er hat einen! Er wird ihn, den Pin mitbringen. Ich bitte erstmal vorab für 20 Minuten Sprechzeitverzögerung um Verzeihung, das ist was "TI" bedeutet. Ob jedes mal, oder nur bei Veränderung der Medikation durch Kollegen, oder bei einer neune eGk, oder durch "befüllen" der eGK, oder ..., wer weiß ...
PPS
Heute: 500€ für Software, 400€ für die Installation, 300€ pro Jahr für die "Softwarepflege". Ein "must have" für die Abrechnung. Aber kein Zwang für diese: wenn der Pat nicht will: ... Da ich nicht von einen "Ich will" ausgehe, habe ich die "TI" in Pausenmodus versetzt.
Es bleibt alles wie es bisher war.

 


Das ein oder andere zur Benutzung der ePA und eAu habe ich installiert. Ich dachte, wenigstens die E-GK mit WLAN-Symbol würde seit gestern funktionieren. "tun" sie aber nicht. Auch die KV Berlin hat mich, mit erhobenem Zeigefinger, gebeten es schnellstens zur Funktion zu bringen.
Daher meine Frage: hat irgen jemand zu seiner E-GK mit W-Lan-Symbol eine Pin-Nummer bekommen?


*
Meine Meinung:
eine einziege Abzockung unseres solidarisch finanzierten Gesundheitssystemes durch die Gematik und Co.
und PVS-Softwareanbieter. Eine soloche Blockierung der halbwegs öffentlichen Transparenz gibt es nur noch bei Cov2 "Impfstoffen".  Dabei ist die "Parteizugehörigkeit" irrelevant.
Ein "Halbleiter" D-Nord, einer privaten Krankenversicherung hat mir auf Nachfrage nach Ti geantwortet: kein Zusatznutzen, kein Interesse.


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